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16.09.2010

Eine Million Franken für Um- und Ausbau des Turmhofs Steckborn

Eine Million Franken für Um- und Ausbau des Turmhofs Steckborn
Skizze Turmhof Steckborn | © Stiftung Turmhof Steckborn

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau gewährt der Stiftung Turmhof einen Beitrag von einer Million Franken aus dem Lotteriefonds für die Renovation des historischen Turmhof-Areals in Steckborn. Ein weiterer Beitrag des Kantons an die Gesamtkosten von sieben Millionen Franken gemäss den Vorgaben des Natur- und Heimatschutzgesetzes wird separat gesprochen.

Mit Mitteln einer privaten Schenkung hat die Stiftung Turmhof im Jahr 2003 das historische Turmhofgebäude, das Kaufhaus, die Remise, das Seepumpenhaus und die alte Schmitte gekauft. Vorgesehen ist nun die Renovation sowie der Um- und Ausbau der Gebäude. Dabei sollen Wohnungen, Gewerberäume, ein Gastronomiebetrieb, ein Mehrzweckraum für gesellschaftliche und kulturelle Anlässe sowie ein regionales Museum entstehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund sieben Millionen Franken.

Gemäss den Vorgaben des Kantons kommen zwei Bereiche für die Gewährung von Lotteriefondsbeiträgen in Frage. Zum einen für den Bau und die Einrichtung eines Mehrzweckraums und zum andern für die Neuausrichtung des Museums im Turmhof. Der Regierungsrat entrichtet gemäss diesen Richtlinien einen Beitrag von 500 000 Franken für den Bau und die Einrichtungen des Mehrzwecksaals sowie 500 000 Franken für den Bau und die Infrastruktur des geplanten Museumstraktes.

Die Vergabe der Lotteriefondsbeiträge knüpft der Regierungsrat unter anderem an die Bedingung, dass die Stiftung nachweisen kann, dass die Projektfinanzierung und die längerfristige Betriebsfinanzierung der kulturellen Einrichtungen gesichert sind. Im Weiteren schliesst der Regierungsrat künftige Betriebsbeiträge für das Museum aus.

Für die Analyse, Dokumentation, Renovation und Sanierung der Gebäude wird der Stiftung Turmhof gemäss Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat ein weiterer Beitrag des Kantons in Aussicht gestellt. Diese Unterstützungsleistungen werden separat gesprochen. Gemäss Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege ist diesbezüglich mit einem Beitrag in der Höhe von rund 220 000 Franken zu rechnen. (id.)

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