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20.08.2020

Das Geld steht bereit

Das Geld steht bereit
Die finanziellen Mittel stehen parat: Kulturunternehmen und Kulturschaffende können ab sofort bei Bund und Kantonen ihre Gesuche auf Corona-Nothilfe einreichen. | © Canva/https://www.scientificanimations.com - https://www.scientificanimations.com/wiki-images/, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=86436446

Ab sofort können Kulturschaffende und Kulturunternehmen die vom Bundesrat aufgelegten Mittel gegen die Corona-Krise beantragen. Auch der Kanton stellt eigene Mittel bereit. 

Update vom 20. August 2020

Das Kulturamt Thurgau teilt mit, dass es bis zum 20. September 2020 möglich ist, ein Gesuch um Ausfallentschädigung einzureichen, (für Schäden bis zum 31. Oktober 2020).

 

 

Informationen für Kulturunternehmen:

Langsam und in reduzierter Form kann Kultur mindestens teilweise wieder stattfinden. Die Auswirkungen des Coronavirus auf den Kulturbereich sind aber nach wie vor stark. Kulturunternehmen können ihre Türen nur unter Einhaltung eines Schutzkonzepts wieder öffnen, was oft mit Mehrkosten verbunden ist, denn es sind zusätzliche Aufwände nötig. Oft darf weniger Publikum zugelassen werden, was tiefere Einnahmen zur Folge hat. 

Kulturunternehmen können nun auch Ausfallentschädigung beantragen für entgangene Einnahmen, die aus dem Delta zwischen erwartetem Publikum ohne Corona-Massnahmen und dem aufgrund der behördlichen Vorgaben (Schutzkonzept) erlaubten Publikum entstehen. Ebenso für Zusatzaufwände für verhältnismässige und spezifische Schutzmassnahmen

 

Informationen für Kulturschaffende:

Kulturschaffende sind nicht nur von der Absage vieler Veranstaltungen betroffen, sondern leiden zunehmend auch darunter, dass sie weniger Aufträge erhalten.

Kulturschaffende können ab dem 1. Juli Ausfallentschädigung beantragen für entgangene, also gar nicht erst vereinbarte Engagements. Dies für finanzielle Schäden in der Zeitperiode vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2020. Diese finanziellen Schäden sind anhand des Budgets und der Vergleichszahlen bzw. Rechnungen der beiden Vorjahre zu plausibilisieren.

 

 

Weiterhin sind alle Informationen zu den Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf der  Webseite des Kulturamts Thurgau zu finden. (red)

 

 

Erstpublikation am 6. April 2020

Am Montag, 6. April, 10.39 Uhr, kam das grüne Licht aus Bern: „COVID-Unterstützung für den Kultursektor: Gesuche können eingereicht werden“ war eine Medienmitteilung des Bundesamt für Kultur überschrieben. Das heisst: Ab sofort können Kulturschaffende und Kulturunternehmen Gelder vom Staat beantragen. Bereits am 20. März hatte der Bundesrat angekündigt, dass er rund 280 Millionen Franken für den Kultursektor bereit stellen will, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern.

Es gibt allerdings unterschiedliche Ansprechpartner. Das kantonale Kulturamt ist zuständig für die Soforthilfen für Kulturunternehmen im Kanton. Und: Wer in den vergangenen Tagen corona-bedingt eine Veranstaltung absagen oder verschieben musste (egal ob Unternehmen oder Kulturschaffender), kann sich ebenfalls ans Kulturamt Thurgau wenden. Alle Infos rund um das Thema Coronavirus hat das Kulturamt auf seiner Website gebündelt. Eine Richtlinie zur Vergabe der Mittel, also eine Information darüber wer, wie, was bekommen kann, gibt es hier. Gesuche sind seit Dienstag, 7. April, auch beim Kanton möglich. Alle notwendigen Formulare dafür sind hier zusammengefasst.

Gesuche können dort eingereicht werden von Kulturschaffenden, die im Kanton Thurgau ihren Wohnsitz haben, sowie von Kulturunternehmen beziehungsweise Kulturinstitutionen, die ihren statuarischen Sitz im Kanton Thurgau haben. Wichtig: Die Gesuche sind, wenn möglich, bis Donnerstag, 30. April elektronisch einzureichen, allerspätestens aber bis 20. Mai 2020. 

Für den Durchblick: Bundesamt für Kultur hält Wegweiser bereit

Grundsätzlich gilt bei den Zuständigkeiten: «Die Kantone sind für Soforthilfe im Sinne von zinslosen Darlehen an nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen und für Ausfallentschädigungen an gewinn- und nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen sowie an Kulturschaffende zuständig. Für Soforthilfe für selbständigerwerbende Kulturschaffende ist Suissculture Sociale zuständig», erklärt Kulturamtsleiterin Martha Monstein. Das Nothilfe-Gesuchsportal von Suisseculture Social steht hier bereit. Zu den einzelnen Vergaberegeln hier gibt es ein umfangreiches PDF-Dokument.

Wer unsicher ist, an wen er sich wenden muss: Auf der Internetseite des Bundesamts für Kultur gibt es einen ganz hilfreichen Wegweiser mit allen relevanten Ansprechpartnern.

Kanton stellt 5 Millionen aus Lotteriefonds bereit

Neben dem Bund hat inzwischen auch der Kanton Thurgau ein ergänzendes Programm zur Unterstützung von Kultur und Sport aufgelegt: 5 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds sollen investiert werden. Das Geld soll für Soforthilfen und Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende im Kanton Thurgau verwendet werden.

Gesuche hierzu können Kulturschaffende beim Kulturamt einreichen. Dort wird auch abschliessend darüber entschieden. In einer Medienmitteilung bestätigt der Kanton auch nochmal, was Kulturamtsleiterin Martha Monstein auf Nachfrage von thurgaukultur.ch bereits am 23. März erklärt hatte: Sämtliche bestehenden Leistungsvereinbarungen und bereits zugesicherte Projektbeiträge werden ausbezahlt, auch wenn die Leistungen nicht erbracht worden sind.

Bei den Projektbeiträgen erwartet das Kulturamt allerdings eine Abrechnung zu den bereits getätigten Arbeiten. Online-Gesuchseingaben sind ab sofort beim Kulturamt unter dieser Internetadresse möglich. Bei Fragen können sich Kulturschaffende auch direkt an das Kulturamt wenden: kulturamt@tg.ch oder Telefon 058 345 73 73.

 

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