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Wohin mit dem Geld?

Wohin mit dem Geld?
Gewinnspiel bringt dem Kanton viel Geld ein. Jetzt soll die Verteilung der Gelder zwischen Sport und Kultur neu geregelt werden. | © Sascha Erni

Der Kanton will die Erlöse aus der Landeslotterie künftig anders verteilen. Der Sport soll einen grösseren Anteil erhalten - auf Kosten der Kultur. (Lesedauer: ca. 2 Minuten)

Seit Jahren wird darüber diskutiert, weshalb der Kanton nicht mehr mit den Geldern aus dem Lotteriefonds für die Kultur tut. Die Einnahmen überstiegen in den letzten Jahren oft die Ausgaben. Bis Ende 2022 wurden hier 52,3 Millionen Franken angehäuft. Was bei einem normalen Konto gut ist, ist hier eher unbefriedigend - die Mittel aus dem Lotteriefonds sollen ja genutzt werden und keine Sparreserve darstellen. 

Obwohl sich das kantonale Kulturamt in den vergangenen Monaten verschiedene Wege überlegt hat, das Geld künftig besser zu investieren, hat der Regierungsrat nun entschieden, dass der Sport ab 2024 etwas mehr Geld aus dem grossen Lotteriefonds-Topf bekommen - und die Kultur etwas weniger. 

Wie die Verteilung bislang geregelt ist

Zum Hintergrund: Der Kanton führt einen Lotterie- und einen Sportfonds, die beide aus dem kantonalen Anteil am Reingewinn der Swisslos Interkantonale Landeslotterie (Swisslos) gespeist werden. Die Aufteilung des kantonalen Anteils zwischen den beiden Fonds legt der Regierungsrat fest. Bislang erfolgt dies gemäss der Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt in einem Verhältnis von 78 Prozent (Lotteriefonds) zu 22 Prozent (Sportfonds). 

Was sich künftig ändern soll

Das soll sich jetzt ändern: Künftig wird das Aufteilungsverhältnis auf 75 Prozent (Lotteriefonds) zu 25 Prozent (Sportfonds) festgelegt. In seiner Begründung der Massnahme schreibt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung, dass zum einen die Mittel aus dem Sportfonds in den vergangenen Jahren gut ausgeschöpft wurden (Sportfonds-Saldo betrug Ende 2022 6'095'920 Franken) und zum anderen der Bedarf an Förderungen steigen werde, „weil zusätzliche Fördergefässe wie Schnupperangebote oder Koordinationsbeiträge an Lehrbetriebe, die den Lernenden nebst der Ausbildung intensives Sporttraining ermöglichen, geschaffen wurden. Zudem werden die Beiträge an Veranstaltungen und Sportanlagen ab dem 1. Januar 2024 leicht erhöht“, so der Regierungsrat in der Mitteilung Anfang Juni. 

Sind die Kürzungen für die Kultur hinnehmbar?

In der Entscheidungsfindung habe der Regierungsrat auch abgewogen, ob die Aufgaben in der Kultur mit den reduzierten Mitteln zu bewältigen seien. Offenbar ist man zu der Auffassung gelangt, dass das möglich ist: 

„Der Lotteriefonds-Saldo von 52'339'703 Franken (Ende 2022) lässt es zu, die gemäss neuem Kulturkonzept des Kantons Thurgau 2023 bis 2026 vorgesehenen und mit erhöhtem Mittelbedarf verbundenen Fördermassnahmen und Beitragsverpflichtungen umzusetzen sowie die nötigen Reserven zu halten“, notiert der Regierungsrat in der Medienmitteilung. 

Geplante Erhöhungen aus dem Kulturkonzept sind nicht betroffen 

Die Botschaft dazu lautet: Die Kultur werde nicht vernachlässigt, aber wenn Gelder zur Verfügung stehen und sie nicht im vorliegenden Umfang genutzt werden (können), dann müsse auch eine Neunutzung der Gelder möglich sein. 

Mit dem neuen Kulturkonzept sollen jährlich über 2 Millionen Franken mehr aus dem Lotteriefonds an Kulturinstitutionen, Kulturvereinen und Kulturschaffenden zufliessen. Daran wird nicht gerüttelt. Ebenso wenig an einem weiteren, neu geschaffenen Förderinstrument, das ermöglichen soll, Infrastrukturvorhaben für Um- oder Neubauten von Kulturinstitutionen zu unterstützen. 

Eine Empfehlung aus dem Jahr 2018 mahnte zum Handeln

Letztlich komme man mit der Entscheidung auch einer Empfehlung der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz an die Kantone aus dem Jahr 2018 nach - sie rieten dazu das vorhandene Vermögen besser aufzubrauchen.

Auch deshalb habe der Regierungsrat die Änderung der Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt genehmigt. Damit werde das Aufteilungsverhältnis neu auf 75 Prozent (Lotteriefonds) zu 25 Prozent (Sportfonds) festgelegt. Die Inkraftsetzung der Änderung erfolge auf den 1. Januar 2024.

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