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von Medienmitteilung, 02.12.2021

Comeback der Maske

Comeback der Maske
Auch im Kino gilt ab 3. Dezember wieder: Maske auf! | © Canva

Der Kanton verschärft wieder die Corona-Massnahmen. Bei Kulturveranstaltungen gilt wieder Maskenpflicht. Auch Kontaktdaten sollen wieder erhoben werden. (Lesedauer: ca. 2 Minuten)

Seit einigen Wochen steigt in der Schweiz die Zahl der Spitaleinweisungen von Covid-19-Patientinnen und -Patienten. Auch die Inzidenzen steigen in ungeahnte Höhen. Zudem wurde Ende vergangener Woche eine neue Virusvariante «Omikron» entdeckt. Erste Erkenntnisse deuten darauf hin, dass es sich um eine leicht übertragbare Variante handelt, die den aktuell vorhandenen Immunschutz gegen das Virus zumindest teilweise durchbrechen kann. Jetzt reagiert auch die Politik darauf.

So wird insbesondere die Maskenpflicht ausgedehnt. Ab dem Freitag, 3. Dezember, gilt im Kanton Thurgau unter anderem für Veranstaltungen, Märkte und Messen im Innen- wie auch im Aussenbereich wieder eine durchgehende Maskenpflicht. „Die erweiterte Maskentragpflicht gilt an Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich, zum Beispiel an Konzerten oder Partys, in Kinos und Theatersälen oder an Fach- und Publikumsmessen und Märkten“, heisst es in einer Medienmitteilung des Regierungsrats.

Hohe Inzidenzen und neue Virusvarianten verlangen nach neuen Corona-Massnahmen. Bild: Canva

Bundesrat schlägt weitere Massnahmen auf nationaler Ebene vor

Die erweiterte Maskentragpflicht gelte demnach unabhängig davon, ob für den entsprechenden Anlass bereits eine Zertifikatspflicht bestehe. Von der Maskentragpflicht gelten die üblichen Ausnahmen, also namentlich Kinder vor dem 12. Geburtstag und Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können.

Der Bundesrat hat seinerseits erklärt bestimmte verschärfte Massnahmen auch auf nationaler Ebene einführen zu wollen. In einer gemeinsamen Medienmitteilung begrüssen dies die Ostschweizer Regierungen der Kantone Thurgau, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Demnach halten sie unter anderem die vorgeschlagene Ausweitung der Zertifikatspflicht auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Veranstaltungen von Laien in Innenräumen für sinnvoll.

Die Zertifikatspflicht soll nach Vorstellungen des Bundesrats zudem auch bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen künftig ab 11 Personen gelten. Wie das kontrolliert werden soll, ist aber unklar. Eine Entscheidung über alle neuen Massnahmen seitens des Bundes soll am Freitag erfolgen. Weitergehende Massnahmen wie eine Zertifikatspflicht im öffentlichen Verkehr, eine 2-G-Regel oder eine Impfpflicht schliesst der Bundesrat im Moment aus.

Regierungsrat ruft Bevölkerung weiter zum Impfen auf

Dort, wo Maskentragen nicht möglich ist, will der Bundesrat zusätzliche Massnahmen ergreifen. So schlägt er eine Sitzpflicht für die Konsumation von Speisen und Getränken in Innenbereichen vor (auch bei Diskotheken, Bars und Veranstaltungen). Bei Kultur- und Sportaktivitäten sollen künftig die Kontaktdaten erhoben werden. Auch diese Massnahmen werden von den Ostschweizer Kantonen gutgeheissen.

Der Thurgauer Regierungsrat hat in seiner Medienmitteilung vom 1. Dezember erneut auf die Bedeutung der Impfung hingewiesen: „Die Impfung schützt in hohem Mass gegen schwere Krankheitsverläufe. Wer sich impfen lässt, tut dies für die eigene Gesundheit und zum Schutz der Allgemeinheit. Impfungen helfen, um weitere gesellschaftliche Einschränkungen zu verhindern."

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